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   OLG Düsseldorf, 18.04.1985 - 6 U 7/85   

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https://dejure.org/1985,4817
OLG Düsseldorf, 18.04.1985 - 6 U 7/85 (https://dejure.org/1985,4817)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.1985 - 6 U 7/85 (https://dejure.org/1985,4817)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 1985 - 6 U 7/85 (https://dejure.org/1985,4817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; AGB der Privatbanken Nr. 4 I 3; AGB der Privatbanken Nr. 4 I 14 III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2723
  • ZIP 1985, 796
  • VersR 1986, 269
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 10.10.2001 - 13 U 16/01

    Inanspruchnahme des Darlehensschuldners trotz Erledigtbestätigung aufgrund

    Ein Anspruch auf "Herausgabe" eines negativen Schuldanerkenntnisses besteht nämlich nicht nur dann, wenn der Erklärung ein unwirksames Grundgeschäft zu Grunde liegt, sondern auch dann, wenn - wie vorliegend - die Parteien fälschlicherweise annehmen, die Forderung sei bereits erloschen, und wenn mit dem negativen Schuldanerkenntnis lediglich das Nichtbestehen der Forderung festgestellt werden soll (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 397 Rn. 9 a. E. m. w. N.; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1985, 2723, 2724).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2010 - 4 U 149/08

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts;

    Kann die Klägerin danach ihr in der Saldenmitteilung liegendes negatives Schuldanerkenntnis kondizieren, hat dies zur Folge, die Ansprüche der ...bank aus dem Darlehensvertrag vom 15.06.1994 wieder aufleben, die ihr vor der Feststellung des Saldoabschlusses zustanden (OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2723, 2724).
  • OLG Rostock, 14.04.2004 - 6 U 188/02

    Wirkung einer Saldoanerkennung nach einer Rechnungsperiode bei einer

    Die Parteien gingen vielmehr übereinstimmend davon aus, dass die einzelnen Rechnungspositionen richtig ausgewiesen waren und in ihrer Summe den im Rechnungsabschluss genannten Betrag ergaben (vgl. hierzu auch BGH, a.a.O., für Rechtsanwaltsforderungen; OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2723 zu irrtümlichen Kontogutschriften im Bankrecht).
  • OLG Rostock, 28.04.2004 - 6 U 188/02

    Anerkenntnisfiktion, Anerkenntnis des Saldos bei Kontokorrentvereinbarung,

    Besteht zwischen dem VU und dem VM zum Zeitpunkt des Eintritts der Anerkenntniswirkung keinerlei Streit über eine vom VU in das Kontokorrent eingestellte Forderung und war das VU sich zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass die Forderung irrtümlich mit einem überhöhten Wert eingestellt worden war, ist anzunehmen, dass die Parteien übereinstimmend davon ausgehen, dass die einzelnen Rechnungspositionen richtig ausgewiesen sind und in ihrer Summe den im Rechnungsabschluss genannten Betrag ergeben, wenn der VM dem mitgeteilten Saldo nicht widerspricht (unter Bezugnahme auf BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99 - MDR 00, 943 = NJW 00, 2501; 18.06.1991 - XI ZR 159/90 - MDR 92, 141 = NJW-RR 91, 1251, für Rechtsanwaltsforderungen; OLG Düsseldorf, 18.04.1985 - 6 U 7/85 - NJW 85, 2723, zu irrtümlichen Kontogutschriften im Bankrecht).
  • OLG Rostock, 14.04.2004 - 6 U 1882/05
    Die Parteien gingen vielmehr übereinstimmend davon aus, dass die einzelnen Rechnungspositionen richtig ausgewiesen waren und in ihrer Summe den im Rechnungsabschluss genannten Betrag ergaben (vgl. hierzu auch BGH, a.a.O., für Rechtsanwaltsforderungen; OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2723 zu irrtümlichen Kontogutschriften im Bankrecht).
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